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LG Frankfurt/Main, 21.09.1984 - 2/17 S 224/83 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. September 1984 - 2/17 S 224/83 (https://dejure.org/1984,5428)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1228
- VersR 1985, 1150
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 26.02.1996 - 16 U 43/95
Laufzeit eines Vertrages über Breitbandkabelanschluß
Zwischen den Parteien ist ein Vertragsverhältnis eigener Art (ebenso LG Frankfurt NJW 1985, 1228) zustande gekommen, wonach die Beklagte der Klägerin entsprechend den schriftlichen Erklärungen vom 10.12.1987 die ihr gehörigen sechs Mehrfamilienhausgrundstücke zwecks Anbringung aller Vorrichtungen für die Herstellung von Breitbandkabelanschlüssen zur Verfügung stellte und die Klägerin hiervon Gebrauch machte, soweit die Mieter der Beklagten solche Anschlüsse bei ihr bestellten, was ursprünglich bei 46 Mietern der Fall war. - KG, 16.05.2002 - 8 U 7764/00
Übergang einer Vereinbarung über die Gestattung der Aufstellung einer …
Der Senat schließt sich allerdings mit dem Landgericht der Auffassung an, dass das vorliegende Rechtsverhältnis nicht als Mietvertrag qualifiziert werden kann (ebenso zu vergleichbaren Fallgestaltungen: LG Frankfurt, NJW 1985, 1228; OLG Brandenburg, NZM 2001, 444 ; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 142; OLG Köln, NJW-RR 1997, 751; LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 28.4.00 - 31 O 127/99).